Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich / Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistungserbringung der Verlag Beleke GmbH, Ruhrtalstraße 52-60, 45239 Essen (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) betreffend die beim Auftragnehmer beauftragten Dienstleistungen und damit verbundenen Nebenleistungen.
1.2 Ergänzend zu diesen AGB gelten für einzelne Dienstleistungen bzw. Produkte - falls Bestandteil des zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrags – zusätzliche produktspezifische Geschäftsbedingungen (Besondere Geschäftsbedingungen). Die dort ergänzend vereinbarten Regelungen werden mit Abschluss des Vertrages als zusätzlich verbindlich anerkannt.
1.3 Alle Aufträge werden ausschließlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Bestätigung des Auftragnehmers (in Textform).
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Besonderen Geschäftsbedingungen sind jeweils abrufbar unter https://www.suchblau.de/agb und können dort vom Auftraggeber in ihrer jeweils gültigen Fassung heruntergeladen, gespeichert und abgedruckt werden.
2. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
2.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (Essen), soweit der Auftraggeber ein Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
2.2 Ist der Auftraggeber kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Auftragnehmers (Essen) vereinbart, falls der Auftraggeber zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und/oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
2.3 Der Auftragnehmer hat jedoch das Recht, Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem gesetzlichen Gerichtsstand anhängig zu machen.
2.4 Deutsches Recht ist anzuwenden.
3. Zustandekommen des Vertrages / Auftrags
3.1 Vertragspartner sind die Verlag Beleke GmbH, Ruhrtalstraße 52-60, 45239 Essen und der Auftraggeber.
3.2 Mit der Übermittlung eines Auftrags an den Auftragnehmer gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Dieses ist nach Eingang beim Auftragnehmer unwiderruflich. Bei Beauftragung per Telefon, Fax, Email, oder anderweitiger Kommunikationswege gilt das Angebot mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber als angenommen, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.
3.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen oder von bereits angenommenen Aufträgen zurück zu treten, wenn der Inhalt oder die Form des Auftrags gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder dessen Ausführung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages bzw. den Rücktritt teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit.
3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Auftrag nur gegen Vorkasse anzunehmen, insbesondere wenn der Auftraggeber mit der Zahlung eines Vorauftrages in Verzug ist oder wenn in der Vergangenheit Zahlungsschwierigkeiten bestanden haben. Unabhängig davon kann Auftragnehmer von einem Auftrag zurücktreten, wenn ein fristgerechter Zahlungsausgleich nicht erfolgt ist.
3.5 Werden Gründe, welche eine Zurückweisung des Auftrags rechtfertigen dem Auftragnehmer nachträglich bekannt, ist dieser berechtigt, binnen einer Frist von 6 Wochen nach Auftragsannahme vom Vertrag zurück zu treten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung von Leistungen, den Auftrag nach Leistungsarten zu splitten.
4. Leistungen / Auftragsinhalt
Zu den jeweiligen Produkten gelten die jeweils produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen in Bezug auf Leistungen und Auftragsinhalte.
5. Änderung / Rücktritt / Stornierung
5.1 Jeder Änderungswunsch zum Auftrag ist unter Angabe der Auftragsnummer in Textform (gemäß § 126b BGB) an den Auftragnehmer zu richten. Für Mängel, die auf telefonische Übermittlung zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht.
5.2 Die Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie für die Lieferung und Herstellung von Vorlagen, Bildmaterial, Zeichnungen und Daten so- wie Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
5.3 Eine Stornierung des zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Auftrags ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5.4 Stimmt der Auftragnehmer aus Kulanzgründen der Stornierung eines bereits erteilten Auftrags zu, ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne weiteren Nachweis des Aufwands, eine pauschale Bearbeitungsgebühr zu erheben. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der Aufwand nicht oder in geringerem Umfang entstanden ist. Sind Leistungen bereits erbracht, müssen diese vom Auftraggeber vollständig vergütet werden.
5.5 Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so bleibt der volle Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Dabei sind die ersparten Aufwendungen des Auftragnehmers zu berücksichtigen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist zulässig.
6. Preise / Zahlung / Fälligkeit / Verzug
6.1 Aufträge werden nach der gültigen Preisliste des Auftragnehmers berechnet. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen bzw. Sonderleistungen (z.B. herzustellende Druckunterlagen) sind nicht inbegriffen und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich zuzüglich der bei Auftragserteilung gültigen Mehrwertsteuer. Ändert sich der Steuersatz zwischen Auftragserteilung und Leistungszeitpunkt, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung der Mehrwertsteuer vorbehalten.
6.2 Der Auftraggeber erklärt sich grundsätzlich mit der Übersendung elektronischer Rechnungen per E-Mail einverstanden. Ein postalischer Versand von Rechnung und Korrekturabzug bedarf der gesonderten Vereinbarung.
6.3 Der Auftraggeber hat den Rechnungsbetrag – unabhängig vom Erscheinungsdatum des Objekts - bis spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt zu zahlen, soweit sich aus der Auftrags-/Bestellbestätigung nichts anderes ergibt.
6.4 Als Leistungszeitpunkt gemäß § 14 UStG gilt, soweit auf der Rechnung nichts anderes ausgewiesen ist,
a) bei Printprodukten der Erscheinungstag und
b) bei Online-Medien-Produkten der letzte Tag der Laufzeit des aktuellen Abrechnungszeitraums (in der Regel 12 Monate nach Auftragsdatum).
6.5 Alle Zahlungen sind direkt an den Auftragnehmer zu leisten. Die Beauftragten des Auftragnehmers sind nicht befugt, Zahlungen entgegen zu nehmen. Zahlungen an diese wirken nicht schuldbefreiend.
6.6 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen und Bearbeitungskosten berechnet. Für die 2. Mahnung werden 7,50 EUR und für die 3. Mahnung 10,00 EUR in Rechnung gestellt, es sei denn der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.7 Im SEPA Lastschriftverfahren gilt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vorabankündigung von einem Tag als vereinbart. Sofern der Einzug per SEPA Lastschrift beim 1. Versuch scheitert, werden dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Bankkosten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR berechnet.
6.8 Sind Ratenzahlungen vereinbart und der Auftraggeber befindet sich mit mindestens einer Rate im Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig und nach den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen.
6.9 Sollten gegen den Auftraggeber noch offene Forderungen aus vorangegangenen Aufträgen bestehen, so werden eingehende Zahlungen zunächst auf diese angerechnet, es sei denn, es ist etwas Abweichendes vereinbart.
6.10 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig anerkannten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, insoweit der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
6.11 Der Auftragnehmer ist berechtigt seine Ansprüche gegen den Auftraggeber an Dritte abzutreten, sofern dies der Durchsetzung der betroffenen Ansprüche dient. Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
7. Laufzeit / Kündigung
7.1 Aufträge können je nach Produkt als Fortsetzungsauftrag oder als Einzelauftrag vereinbart werden. Art des Auftrags, Leistungszeitraum, Vertragslaufzeiten, automatische Vertragsverlängerung und Kündigungsfristen können vor Vertragsschluss der Positionsübersicht entnommen werden. Außerdem können diese Informationen der Bestellbestätigung und der Auftragsbestätigung entnommen werden. Anpassungen der Bestellmodalitäten sind aufgrund technischer Neuerung jederzeit möglich.
7.2 Fällt zusätzlich zu den regelmäßigen Kosten von Fortsetzungsaufträgen eine Einrichtungsgebühr an, so ist diese in der Positionsübersicht, der Bestellbestätigung und der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.
7.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.4 Der jeweilige Beginn der Laufzeit und des Leistungszeitraums sind zeitlich ggf. unterschiedlich. In diesen Fällen wird die Leistung bis zum Ende des Leistungszeitraums erbracht. Dies gilt auch im Kündigungsfall.
7.5 Kampagnen-Laufzeiten werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart.
7.6 Änderungen zu Laufzeiten sind nur nach Zustimmung des Auftragnehmers (in Textform) gültig.
7.7 Jede Kündigung bedarf der Textform und hat unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer zu erfolgen. Eine Kündigung gegenüber einem Handelsvertreter des Auftragnehmers ist nicht ausreichend.
8. Mängel / Haftung / Schadenersatz / Verjährung
8.1 Im Falle von Nichterfüllung in Folge höherer Gewalt übernimmt der Auftragnehmer keine Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz.
8.2 Offensichtliche Mängel des Auftrags sind dem Auftragnehmer innerhalb von 30 Tagen, bei Vollkaufleuten unverzüglich nach Kenntnis, schriftlich anzuzeigen. Bei Verbrauchern genügt eine Anzeige in Textform. Bei späteren Mängelrügen gilt die mangelhafte Ausführung als genehmigt.
8.3 Bei Schadenersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen haftet der Auftragnehmer für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nicht, es sei denn, es handelt sich um vertragswesentliche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall haftet der Auftragnehmer allerdings nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden und nicht für mittelbare Folgeschäden. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, so ist auch die Haftung für grob fahrlässiges Verschulden der Erfüllungsgehilfen (des Auftragnehmers) begrenzt auf vorhersehbare Schäden.
8.4 Die in den AGB samt Besonderen Geschäftsbedingungen geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden, wenn sich die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt, wenn es um eine Garantieerklärung geht oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Ist der Auftragnehmer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse wie Arbeitskampf, Ausfall von Energie, behördliche Maßnahmen, Pandemien u.a. gehindert und konnte er dies auch nicht mit der gebotenen Sorgfalt verhindern, so verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Nach fruchtlosem Ablauf von 6 Monaten nach Eintritt des Ereignisses ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurück zu treten.
8.5 Die Haftung des Auftragnehmers, außer der Haftung nach Punkt 8.4, ist auf den Auftragswert beschränkt. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.6 Für die Inhalte und Daten des werblichen Auftritts haftet der Auftraggeber nach den allgemeinen Gesetzen.
8.7 Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Preisherabsetzung. Die Verjährungsfrist für Leistungsmängel auf Seiten des Auftragnehmers wird, sofern diese nicht auf Vorsatz beruhen, auf 12 Monate verkürzt.
8.8 Ansprüche wegen Schadenersatz oder Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und nicht bei Ansprüchen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.
8.9 Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadenersatz. Durch höhere Gewalt hervorgerufene Terminverzögerungen befreien jedoch nicht von der beiderseitigen Leistungspflicht.
9. Gewährleistung
9.1 Der Auftragnehmer ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrags bemüht.
9.2 Ein Fehler in der Darstellung des vom Auftraggeber erteilten Auftrages liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z.B. Browser) und/oder Hardware
- durch Störung der Kommunikationsnetze des Internet-Providers, Online-Dienstes oder anderer Betreiber
- durch Rechnerausfall beim Internet-Provider, Online-Dienst oder bei anderen Betreibern
- durch Rechnerausfall beim Auftragnehmer oder seinen Dienstleistern
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern).
9.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der von ihm geschuldeten Leistungen bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
10. Passwörter
10.1 Im Rahmen der vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen kann an den Auftraggeber bei bestimmten Produkten eine Benutzerkennung und ein Kennwort durch den Auftragnehmer vergeben werden. Unter Aufforderung vergibt der Auftraggeber eine Zugriffsberechtigung als Benutzerkennung und ein Kennwort an sich selbst.
10.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Benutzerkennung und Kennwort geheim zu halten und keinen unbefugten Dritten zugänglich zu machen.
10.3 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren, wenn er Kenntnis von der missbräuchlichen Nutzung von Benutzerkennung oder Kennwort durch unbefugte Dritte erlangt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle eines Missbrauchs, eine neue Benutzerkennung und ein neues Kennwort zu generieren und diese vor unbefugten Dritten zu schützen.
11. Leistungserbringung durch Dritte
Der Auftragnehmer ist befugt, zur Erfüllung seiner Pflichten, Dritte mit der Ausführung des Auftrags, oder einzelner Teile des Auftrags, zu beauftragen. Hierzu erteilt der Auftraggeber mit Vertragsschluss seine Zustimmung. Dabei kann es zur Übertragung von Pflichten oder Rechten auf Dritten kommen, ohne dass sich der Vertragspartner ändert. (Kein Wechsel des Vertragspartners).
12. Verbreitung der Geschäftsinformationen
Der Auftragnehmer und/oder dessen Dienstleister ist berechtigt, die gesamten Geschäftsinformationen derzeit, soweit nicht anderweitig vereinbart, kostenfrei in Suchmaschinen, Katalogen, sozialen Netzwerken sowie weiteren Online-Portalen einzutragen bzw. zu aktualisieren. Als Geschäftsinformationen gelten Firma, Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie weitere öffentliche Informationen über den Auftraggeber (z.B. Öffnungszeiten). Der Auftraggeber wurde ausdrücklich darüber informiert, dass er dieser Leistung jederzeit widersprechen kann. Das gilt ungeachtet eines eventuellen Widerspruchs gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages in den elektronischen Verzeichnissen (§ 104 TKG).
13. Wettbewerb
Der Auftragnehmer ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Dienstleistungen für Wettbewerber des Auftraggebers zu erbringen.
14. Datenverarbeitung / Datenspeicherung (gemäß Art. 6 I a DSGVO)
Der Auftragnehmer verarbeitet und speichert personenbezogene Daten nur im Rahmen der Erfüllung des Vertrags, gesetzlicher Ausnahmetatbestände zum Verbot der Datenverarbeitung, oder zur Wahrung von berechtigten Interessen gemäß Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Erhobene Daten werden zum Zwecke der Betreuung und Kommunikation gespeichert. Ausführliche Hinweise zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung unter https://www.suchblau.de/datenschutz einzusehen.
15. Änderungen der AGB
15.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB (samt der jeweils produktspezifischen Besonderen Geschäftsbedingungen) mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu ändern oder zu ergänzen, sofern es sich nicht um solche Klauseln handelt, die wesentliche Vertragsbestandteile darstellen. Die geänderten oder ergänzten Vertragsbedingungen werden dem Auftraggeber an die von ihm nach Möglichkeit im Rahmen des Vertragsschlusses zu benennende E-Mail-Adresse übersandt. Hat der Auftraggeber keine E-Mail-Adresse zu Kontaktzwecken benannt, so werden ihm die geänderten oder ergänzten Vertragsbedingungen auf dem postalischen Wege übersandt. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, werden die Änderungen wirksam. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Rahmen der Übermittlung der geänderten Vertragsbedingungen auf sein Widerspruchsrecht hinweisen. Im Falle des Widerspruches gelten die bisherigen AGB, bis zu einer etwaigen (ggf. auch automatischen) Verlängerung des Fortsetzungsauftrags / Vertrags, unverändert weiter. Kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis nicht fristgerecht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, so gelten die geänderten AGB ab dem Verlängerungszeitpunkt als vereinbart.
15.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers für Werbungsmittler:
Anzeigen und Beilagen von Ortskunden aus Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleistung und freien Berufen im Verbreitungsgebiet werden zu Ortspreisen berechnet. Bei Auftragserteilung und Abrechnung von Kunden außerhalb des Verbreitungsgebiets und über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu Agenturpreisen gemäß Agenturpreisliste. Werbungsmittler erhalten vom Auftragnehmer nur dann eine Vergütung in Höhe von zurzeit 15 %, wenn die Mittler die gesamte Auftragsabwicklung übernehmen, die Aufträge dem Auftragnehmer unmittelbar erteilen, für freigestaltete Anzeigen einwandfreie Druckunterlagen (DTP-Dateien) in Absprache mit dem Auftragnehmer liefern, die Bezahlung der Beilagen- und Anzeigenrechnung übernehmen und die Abrechnung mit dem Werbetreibenden unmittelbar durchführen. Die Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weiter gegeben werden. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge von Werbungsmittlern abzulehnen, wenn bereits ein Kundenverhältnis besteht oder der Kunde zum Aufgabengebiet der vom Auftragnehmer beauftragten Handelsvertreter gehört.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Verzeichniswerbung
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Daten/Inhalte
2.1 Die vom Auftragnehmer herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf den vom Auftraggeber gegenüber seinem Telefonanschlussanbieter (Provider) angegebenen und bei Redaktionsschluss der Verlagsverzeichnisse gültigen Daten. Kostenfreie Standardeinträge werden vom Auftragnehmer als freiwillige Leistung veröffentlicht. Ein Telefonteilnehmer kann jeweils nur einen Eintrag kostenfrei veröffentlichen lassen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Änderungswünsche hinsichtlich des Standardeintrags sind an den Telefonanschlussanbieter (Provider) zu richten. Aufträge, die den festgelegten Umfang überschreiten oder abändern, führen zur Kostenpflicht des gesamten Eintrags auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers. In diesem Fall entfällt der kostenfreie Standardeintrag. Der kostenfreie Standardeintrag als Onlineeintrag erscheint namensalphabetisch. Als Erscheinungstermin für die Onlineeintragung gilt spätestens das Erscheinungsdatum des Printverzeichnisses. Die Erreichbarkeit des Onlineeintrags beträgt 98 % im Jahresmittel, davon ausgenommen Zeiten, in denen der Eintrag aufgrund von Problemen, die nicht in der Verantwortungssphäre des Verlags liegen, nicht verfügbar ist.
2.2 Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Texte, Druckvorlagen, Zeichnungen, Daten und Bilder sind dem Auftrag beizufügen oder spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung unaufgefordert anzuliefern. Stellt der Auftraggeber die Unterlagen nicht fristgemäß zur Verfügung, kann der Auftrag vom Auftragnehmer abgelehnt werden. Aufträge für Beilagen werden für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Die Annahme des Angebots durch den Auftragnehmer erfolgt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (in Textform), durch Zusendung der Rechnung oder durch Veröffentlichung der Anzeige.
2.3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Werbung sowie der von ihm gemachten Angaben gegenüber dem Auftragnehmer. Er versichert, dass die von ihm überreichten Unterlagen für den Druck oder die Online Darstellung frei von Rechten Dritter sind bzw. keine Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder gewerbliche Schutzrechte) oder gesetzliche Vorschriften (z.B. UWG) verletzen. Dies betrifft auch Hyperlinks und Rechte an Internet Domains. Sofern der Auftraggeber die Wiedergabe des Logos eines sozialen Netzwerks oder einer Internetplattform wie Facebook u.a. in seinem Eintrag beauftragt, so ist er dafür verantwortlich, dieses in der vom Inhaber vorgeschriebenen Form dem Auftragnehmer anzuliefern. Für ein fehlerhaftes oder nicht zur Veröffentlichung frei gegebenes Logo ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Unterlassungs-, Schadenersatz- und Regressansprüchen frei, egal auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen, die Dritte aufgrund des Inhalts seiner Insertion ggf. gegen den Auftragnehmer geltend machen könnten. Die Haftungsfreistellung schließt auch die Kosten von eventuell erforderlichen gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsverteidigungen des Auftragnehmers ein. Es ist ausschließlich die Angelegenheit des Auftraggebers wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtliche Fragen sowie Fragen betreffend die Premium-Dienste-Rufnummern vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären. Werden Mehrwertrufnummern in Werbeanzeigen veröffentlicht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Pflichtangaben zu den Preisen gemäß TKG einzuhalten und diese veröffentlichen zu lassen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Onlineeintragungen zu entfernen bzw. zu deaktivieren, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Eintrag ganz oder teilweise rechtswidrig ist oder Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber besitzt in diesem Fall keine Ansprüche auf Rückgewähr von Leistungen.
2.4 Zeileneinträge werden ausschließlich nach den Richtlinien des Auftragnehmers gestaltet. Für gestaltete Einträge liefert der Auftraggeber brauchbare elektronische Datenträger oder druckfähige Vorlagen bzw. Gestaltungskonzepte. Gehen diese nicht mindestens 10 Tage vor Redaktionsschluss beim Auftragnehmer ein, ist dieser berechtigt, die Gestaltung und Inhalte der bestellten Einträge selbst zu bestimmen, d.h. den bestellten Raum mit den entsprechenden Mindestangaben zu versehen und zu gestalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aus satz- oder drucktechnischen Gründen die Formate gestalteter Einträge in geringem Maße zu verändern. Bei erheblichen Änderungen ist die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. QR-Codes werden nach dem Stand der Technik komprimiert. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Lesbarkeit der QR-Codes, da diese von der technischen Ausrüstung und der verwendeten Applikation des jeweiligen Anwenders abhängt. Für die Aufnahme von Anzeigen und Einträgen an bestimmten Plätzen – auch auf Vorzugsplätzen – wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, der Auftraggeber hat dies im Auftragsschein zur Bedingung gemacht.
2.5 Hat der Auftraggeber eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestellt, ist er verpflichtet, den Auftragnehmer von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung, insbesondere von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen.
2.6 Der Ausschluss von Wettbewerbern des Auftraggebers kann nicht vereinbart werden.
2.7 Branchenschutz und Konkurrenzausschluss können nicht vereinbart werden.
2.8 Für die Wiedergabequalität der durch den Auftraggeber gelieferten Druckvorlagen übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr. Druckunterlagen werden nur auf besondere schriftliche Anforderung (bei Verbrauchern i.S. des § 13 BGB genügt eine Anforderung in Textform) an den Auftraggeber zurückgeschickt. Die Aufbewahrungsfrist endet mit dem Erscheinen des Buches.
2.9 Um ein übersichtliches Satzbild zu gewährleisten, bestimmt der Auftragnehmer die Auswahl der Schriften, die technischen Bedingungen, die Aufnahme von Signets bzw. grafische Darstellungen und die Festlegung bestimmter Größen. Bei gestalteten Anzeigen hat der Auftraggeber für Signets oder grafische Darstellungen druckfähige Vorlagen für den Offsetdruck zur Verfügung zu stellen. Werden diese durch den Auftragnehmer angefertigt oder müssen nicht reproduzierbare Vorlagen druckfähig gemacht werden, so trägt der Auftraggeber hierfür die Kosten.
2.10 Der Print-Auftrag gilt grundsätzlich für die nächstfolgende Ausgabe, gleichgültig ob sich durch Neufestsetzung des Erscheinungstermins die vorgesehene Jahreszahl im Titel des Buches oder der Titel selbst verändert.
2.11 Die Herstellung der Verzeichnisse erfolgt in der, in der gültigen Preisliste angegebenen, Auflagenhöhe. Eine Abweichung der Auflagenhöhe von bis zu 10% rechtfertigt keine Preisanpassung. Es wird keine Garantie übernommen, dass jeder Haushalt im Verbreitungsgebiet ein Verzeichnis erhält. Vereinzelt nicht zugestellte Verzeichnisse berechtigen nicht zur Kürzung des Rechnungsbetrages.
2.12 Der erteilte Print-/Online Auftrag gilt für die im Bestellformular angegebene Ausgabe. Onlineaufträge sind an die Laufzeit der Printausgabe gebunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Korrekturabzug
3.1 Der Auftraggeber erhält einen Korrekturabzug. Die Übermittlung eines Korrekturabzugs unterbleibt, wenn der Auftraggeber Eintragungswortlaut und Gestaltung aus der Vorausgabe unverändert beibehält.
3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Korrekturabzug innerhalb des auf dem Korrekturabzug genannten Zeitraums zurück zu senden. Unterbleibt die fristgerechte Rücksendung, so gilt die Genehmigung zum Druck bzw. zur Veröffentlichung als erteilt. Der Auftraggeber trägt grundsätzlich die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit des zurückgesandten Korrekturabzugs.
4. Digitale Verbreitung
4.1 Auch wenn der Auftrag digitale Produkte nicht umfasst, ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass seine Insertion bzw. ihr Inhalt eventuell in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen wird, unabhängig davon, ob diese vom Auftragnehmer, der Deutsche Tele Medien GmbH oder Dritten herausgegeben werden. Dies gilt auch für die Weitergabe von Daten an Dritte für eine Voice-Auskunft oder eine Auskunft mittels Sprachassistent. Vorstehende Regeln gelten ungeachtet eines eventuellen Widerspruches gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages in elektronischen Verzeichnissen. Ein Rechtsanspruch auf Weitergabe dieser Daten bzw. Veröffentlichung in den digitalen Produkten, in der Voice-Auskunft oder mittels Sprachassistent besteht jedoch nicht. Die unterlassene/fehlerhafte Veröffentlichung in den digitalen Produkten bzw. in der Voice-Auskunft oder mittels Sprachassistent entbindet den Auftraggeber nicht von den Zahlungsverpflichtungen für den Print-Insertionsauftrag. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass seine Insertion in digitalen Verzeichnissen auch über Inverssuche gefunden werden darf.
4.2 Für digitale Produkte behält sich der Auftragnehmer vor, den Eintrag mediengerecht aufzubereiten und ggf. abzuändern (z.B. Formatänderungen).
5. Änderungen / Rücktritt aus wichtigem Grund
5.1 Vom Auftragnehmer können nach Auftragsannahme nur Telefonnummern- oder Textänderungen berücksichtigt werden, die in Schriftform vor Redaktionsschluss beim Auftragnehmer vorliegen. Bei Onlineeinträgen sind Text- und Rufnummernänderungen nach Redaktionsschluss jederzeit möglich. Die Kosten dafür betragen pauschal 15,00 EUR zzgl. MwSt.
5.2 Der Auftraggeber hat das Recht, bei Vorliegen eines nachgewiesenen wichtigen Grundes (z.B. Geschäftsaufgabe) bis zum Redaktionsschluss von diesem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall berechnet der Auftragnehmer einen Pauschalbetrag von bis zu 50 % des vereinbarten Insertionspreises. Dem Auftraggeber ist gestattet nicht oder nicht in der Höhe angefallene Stornierungskosten nachzuweisen.
5.3 Wird der Verzeichnisdruck durch den Gesetzgeber verboten, erschwert oder durch gesetzliche Regelungen unwirtschaftlich, so entfällt dadurch nicht die Geschäftsgrundlage des Vertrags zwischen den Parteien. Das Vertragsverhältnis wird in den genannten Fällen, unter Berücksichtigung adäquater Anpassungen, für die Online-Verzeichnisdienste fortgesetzt.
6. Mängel / Haftung / Schadenersatz (Besonderheiten)
6.1 Im Falle des Nichterscheinens in Folge höherer Gewalt übernimmt der Auftragnehmer keine Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz.
6.2 Offensichtliche Mängel des Auftrags sind dem Auftragnehmer innerhalb von 30 Tagen, bei Vollkaufleuten unverzüglich, nach Erscheinen des Objekts oder nach Erhalt des Belegexemplars schriftlich anzuzeigen. Bei Verbrauchern genügt eine Anzeige in Textform. Bei späteren Mängelrügen gilt die mangelhafte Ausführung als genehmigt. Geringfügige Farbabweichungen zwischen Korrekturabzug und Originalveröffentlichung stellen keine wesentlichen Mängel dar. Ein Recht des Auftraggebers bei wesentlichen Mängeln auf Nacherfüllung in Form von Neudruck, Einfügung und Versendung von Berichtigungseinträgen besteht nicht. Bei fehlerhafter oder unterbliebener Insertion kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer den teilweisen oder vollständigen Erlass des Entgelts für diesen Eintrag verlangen. Die Höhe des Preisnachlasses richtet sich je nach Beeinträchtigung des Aussagewertes der Insertion. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Bei Online-Einträgen hat der Auftragnehmer in angemessener Frist den mangelhaften Eintrag zu berichtigen. Die Herstellung der Verzeichnisse erfolgt in der angegebenen Auflagenhöhe, die Verbreitung im angegebenen Verbreitungsgebiet.
6.3 Für Druckausführungen von fehlerhaft gestalteten Druckunterlagen haftet der Auftragnehmer nicht. Der Auftraggeber kann auch keine Ansprüche herleiten aus Satz- und Druckfehlern an anderer Stelle des Buches.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Social Media Anzeigen und Facebook-/ Instagram-Unternehmensseiten
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber beim Internetdienst Facebook und/oder Instagram, in einem eigenen Benutzerkonto, Anzeigen einbuchen bzw. Profilseiten anlegen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande.
2.2 Der Auftraggeber wird auf diesem Benutzerkonto Anzeigen für den Auftraggeber einbuchen, die dem jeweiligen Nutzer angezeigt werden können, wenn die vom Auftraggeber bekannt gegebenen Parameter (z.B. Ort oder Zielgruppe) beim jeweiligen Nutzer zutreffen. Die Anzeigentexte enthalten den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.
2.3 Für die Inhalte der URL haftet der Auftraggeber nach den allgemeinen Gesetzen, ebenso für die Virenfreiheit aller dort evtl. bereitgestellten Dateien.
Die Inhalte und evtl. bereitgestellten Dateien dürfen
- keine rechts- oder sittenwidrigen, beleidigenden, bedrohlichen, Gewalt verherrlichenden, rassistischen, sexuell anstößigen Inhalte beinhalten
- keine religiösen Gefühle verletzen, oder politisch Andersdenkende verunglimpfen
- nicht geeignet sein, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem
Wohl zu beeinträchtigen
oder auf Inhalte/Dateien dieser Art verlinken.
Wird der Auftragnehmer wegen eines Verstoßes gegen eine dieser Pflichten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei. Bei Verstoß gegen eine dieser Pflichten ist der Auftragnehmer gleichfalls berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber bleibt dem Auftragnehmer gegenüber vergütungspflichtig.
2.4 Der Auftragnehmer bemüht sich um eine bestmögliche Positionierung der Anzeigentexte. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird.
2.5 Zum Zwecke der Zielgruppenoptimierung kann der Auftragnehmer im Rahmen des vorgegebenen Budgets Crossposting (Ausspielen der Inhalte auf mehreren Plattformen gleichzeitig) betreiben, oder zwischen den Plattformen Facebook und Instagram wechseln.
2.6 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber im Falle von Facebook- und Instagram-Unternehmensseiten Zugriffsrechte zur Pflege von Inhalten einräumen. Der Auftraggeber ist selbst für die Pflege von Inhalten verantwortlich.
2.7 Der Auftragnehmer postet und kommentiert auf den Social Media-Kanälen (vor allem Facebook und Instagram) nur im Auftrag des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kommt diesem Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie in Rücksprache mit dem Auftraggeber nach.
2.8 Der Auftraggeber sichert zu, dass er hinsichtlich sämtlicher Materialien und freigegebener Inhalte und Gestaltungen, über alle Rechte verfügt, die für die vereinbarte Nutzung und Weitergabe erforderlich sind. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die zu veröffentlichenden Inhalte und Gestaltungen vor Veröffentlichung der Leistung – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Auftragnehmer/Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der veröffentlichten Inhalte.
2.9 Ansprüche Dritter gegenüber dem Auftraggeber adressieren ausschließlich an den Auftraggeber. Urheberrechtsverletzungen, Eigentumsrechteverletzungen und dergleichen auf Social Media-Kanälen gehen nur zu Lasten des Auftraggebers. Für Schäden, die durch Posten, Kommentieren oder sonstige redaktionelle Arbeit des Auftragnehmers auf den Social Media-Kanälen des Auftraggebers für den Auftraggeber oder Dritten entstehen, ist der Auftragnehmer nicht haftbar.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Fotografie, Film & Google Street View Trusted
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer produziert, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem von dem Auftragnehmer beauftragten Dienstleister, für den Auftraggeber Imagefilme, Fotos oder sogenannte „Google Street View“ zur Einbindung in Online-Verzeichnismedien und anderen Internetpräsenzen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande.
2.2 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Wunsch eine Kopie des produzierten Videos bzw. Fotos per E-Mail zur Verfügung.
2.3 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Aushändigung des Rohmaterials ist ausgeschlossen.
2.4 Der Auftraggeber ist verantwortlich, vor dem Auftragsbeginn sämtliche erforderlichen Film- und Fotogenehmigungen, insbesondere bei seinen Mitarbeitern, für den Auftragnehmer einzuholen.
2.5 Änderungen der fertiggestellten Videos bzw. Fotos nach Vorgaben des Auftraggebers sind zusätzlich vergütungspflichtig.
2.6 Die Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie für die Lieferung und Herstellung von Vorlagen, Bildmaterial, Zeichnungen und Daten sowie Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Erfolg und Qualität der Leistung stark von der Qualität, Art und Weise seiner Mitwirkung abhängig sind.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt der Auftraggeber alle für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung.
3.3 Für die Eignung der Materialien für die beabsichtigte Nutzung und die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Müssen Materialien durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen über den vereinbarten Umfang hinaus angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Kosten.
3.4 Etwaige Terminverschiebungswünsche des Auftraggebers sind sowohl dem Auftragnehmer als auch dessen Erfüllungsgehilfen möglichst frühzeitig und in Schrift- oder Textform mitzuteilen.
3.5 Stellt sich heraus, dass die Durchführung der Aufnahmearbeiten durch Verschulden des Auftraggebers am vereinbarten Aufnahmetermin nicht möglich ist, oder sagt der Auftraggeber den Termin ab bzw. bittet um Terminverschiebung, stimmt der Auftraggeber direkt mit dem Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers einen Ersatztermin ab.
3.6 Stehen erforderliche Materialien zum geplanten Zeitpunkt des Aufnahmebeginns nicht zur Verfügung, sind der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen berechtigt, aber nicht verpflichtet, statt der Bestimmung eines neuen Aufnahmetermins die Leistung nach eigenem Ermessen ohne die Materialien zu erbringen, soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch nicht gefährdet wird.
3.7 Tritt einer der in Absatz 3.4 benannten Umstände innerhalb eines Zeitraums von vier Werktagen vor dem vereinbarten Aufnahmetermin ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, hinsichtlich der ausgefallenen Aufnahmearbeiten eine Aufwandspauschale in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung zu berechnen.
3.8 Tritt einer der in Absatz 3.4 benannten Umstände innerhalb eines Zeitraums von 2 Werktagen vor dem vereinbarten Aufnahmetermin ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, hinsichtlich der ausgefallenen Aufnahmearbeiten statt der Pauschale nach Absatz 3.7 eine Aufwandspauschale in 50% der vereinbarten Vergütung zu berechnen.
3.9 Treten die in Absatz 3.4 benannten Umstände innerhalb eines Zeitraums von einem Werktag vor dem vereinbarten Aufnahmetermin oder am Tage des vereinbarten Aufnahmetermins ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, hinsichtlich der ausgefallenen Aufnahmearbeiten statt der Pauschalen nach Absatz 3.7 und 3.8 eine Aufwandspauschale in Höhe der gesamten vereinbarten Vergütung zu berechnen.
3.10 Verweigert der Auftraggeber trotz dreimaliger Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen die Vereinbarung eines Drehtermins, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber auffordern, innerhalb einer zweiwöchigen Frist einen Termin mit dem beauftragten Erfüllungsgehilfen zu vereinbaren. Kommt der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall, sowie wenn der Auftraggeber den Auftrag außerhalb des Anwendungsbereiches der Absätze 3.7 bis 3.10 storniert, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe von 100,00 € zu berechnen.
3.11 In allen Fällen der Absätze 3.7 bis 3.10 gilt: Etwaige ersparte Aufwendungen des Auftragnehmers sind anzurechnen und dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.12 Soweit die Leistung oder Teile hiervon oder andere vereinbarte Leistungen des Auftragnehmers aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig fertig gestellt werden können, hat dies keinerlei Einfluss auf die Zahlungspflicht des Auftraggebers.
3.13 Der Auftraggeber sichert zu, dass er hinsichtlich sämtlicher Materialien und freigegebener Inhalte und Gestaltungen, über alle Rechte verfügt, die für die vereinbarte Nutzung und Weitergabe erforderlich sind. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die zu veröffentlichenden Inhalte (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung der Leistung – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Auftragnehmer obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte der Fotoproduktion.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Schaltung von Google Ads
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber beim Internetsuchdienst Google™ Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (im Folgenden „Google™”) ein Benutzerkonto einrichten, welches von dem Auftragnehmer verwaltet wird. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande.
2.2 Der Auftragnehmer wird auf diesem Benutzerkonto Suchwörter für den Auftraggeber einbuchen, bei deren Eingabe in die Suchmaske und anschließender Suche durch Google™ für den jeweiligen Nutzer sichtbare Anzeigetexte angezeigt werden können.
2.3 Der Auftragnehmer wird auf der Grundlage der festgelegten Keywords Anzeigentexte entwerfen, die auf dem Benutzerkonto hinterlegt werden und die bei Eingabe der für den Auftraggeber hinterlegten Keywords auf der Webseite von Google™ erscheinen sollen. Die Anzeigentexte enthalten den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.
2.4 Der Auftragnehmer wird sich um eine bestmögliche Positionierung der Anzeigentexte bemühen. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird.
2.5 Der Auftragnehmer kann bei Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber gewählte geographische Ausrichtung (Radius) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.
2.6 Der Auftragnehmer wird bei Auftragsdurchführung die Option „weitgehend passende Keywords“ auf dem bei Google™ eingerichteten Benutzerkonto wählen, mit der der Erfolg einer Kampagne erhöht werden soll. Im Rahmen dieser Funktion schaltet Google™ die Anzeigen des Auftraggebers für relevante Varianten der angegebenen Keywords. Welche Keywords als „relevante Varianten“ anzusehen sind, wird allein durch Google™ bestimmt. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Auftraggeber mit Blick auf die Auswahl und Zusammenstellung der von Google™ im Rahmen dieser Option gewählten Keywords.
2.7 Der Auftraggeber erhält monatlich ein Reporting via E-Mail zugesandt, um so den Erfolg der Suchmaschinenwerbung nachvollziehen zu können. Auf Wunsch erhält er Lesezugriff in die bestellte Google-Ads-Kampagne. Das Vertragsverhältnis berechtigt den Auftraggeber nicht, nach Vertragsbeendigung die Herausgabe des Benutzerkontos bzw. der von dem Auftragnehmer auf dem Benutzerkonto eingepflegten Daten zu verlangen.
2.8 Sofern das vom Auftraggeber beauftragte Budget in einem Monat nicht vollständig verbraucht wird, überträgt der Auftragnehmer das verbleibende Budget auf den Folgemonat. Verbleibt dem Auftraggeber noch unverbrauchtes Budget, so wird der Vertrag noch für längstens 6 Monate fortgeführt, damit das Budget verbraucht werden kann. Nach diesem Zeitraum gilt das Budget als aufgebraucht. Der erste Schaltungstag kann von dem zwischen den Parteien vereinbarten Datum abweichen, wenn der Besteller nicht rechtzeitig die Zugangsdaten an den Auftragnehmer übersendet. In diesem Fall erfolgt die Onlinestellung am tatsächlichen Tag der Schaltung.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Schaltung von
Google My Business Einträgen
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1 Einrichtung eines Google My Business Eintrages, der in Google My Business spezifischer Darstellung im Internet veröffentlicht wird.
2.2 Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber die Einrichtung des Google My Business Eintrages. Hierzu gehören, sofern nichts anderes vereinbart ist,
- die Angabe der Unternehmensbezeichnung sowie der Informationstexte
- die Zuordnung zu den aus Sicht des Auftragnehmers relevanten Branchenkategorien
- die Angabe von Adress-Details und Öffnungszeiten
- die Medienpflege durch das Einstellen von Fotos, Logo, Videos, sofern vom Auftraggeber beauftragt.
Mit einem Google My Business Eintrag erscheint das Unternehmen in der Google Suche und in Google Maps ohne dass der Auftragnehmer hierauf und auf die jeweilige Positionierung Einfluss nehmen kann. Auf Bewertungen, die über Google zum Eintrag abgegeben werden, hat der Auftragnehmer ebenfalls keinen Einfluss. Insbesondere kann der Auftragnehmer diese nicht löschen oder die Löschung veranlassen.
2.3 Bei der Beauftragung von Google My Business Einträgen leitet der Auftraggeber dem Auftragnehmer den von Google aus datenschutzrechtlichen Gründen an seine Hausadresse übermittelten Zugangscode zur Verifizierung des Eintrages unaufgefordert und unverzüglich weiter. Ebenfalls übermittelt der Auftraggeber alle erforderlichen und von dem Auftragnehmer angefragten Inhalte zur Google My Business Erstellung unverzüglich nach Aufforderung in dem von dem Auftragnehmer geforderten Dateiformat.
2.4 Der Auftragnehmer leitet den Eintrag, nach Freigabe (per Email) durch den Auftraggeber, an Google weiter und betreut ihn während der Vertragslaufzeit.
2.5 Der erste Schaltungstag kann von dem zwischen den Parteien vereinbarten Datum abweichen, wenn der Auftraggeber die Zugangsdaten nicht rechtzeitig an den Auftragnehmer übersendet. In diesem Fall erfolgt die Onlinestellung ab dem tatsächlichen Tag der Schaltung. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
2.6 Nach Ende des Vertragsverhältnisses wird der Auftragnehmer den Eintrag nicht länger betreuen. Der Auftraggeber ist gehalten, sich selbständig um eine Löschung bei Google zu bemühen, sofern dies gewünscht ist. Die Löschung muss durch den Eintragsinhaber veranlasst werden und wird nicht durch den Auftragnehmer veranlasst.
2.7 Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld dieses Vertragsschlusses ausreichend über die Verwendung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten durch Google informiert. Ihm sind die Risiken einer Datenübermittlung an Google bekannt.
2.8 Dem Auftraggeber ist bewusst, dass im Falle der Beauftragung eines Google My Business Eintrages seine personenbezogenen Daten an Google weitergegeben werden müssen und damit auf Servern im Ausland gespeichert werden. Der Auftragnehmer kann nach der Übermittlung der Daten an Google nicht mehr beeinflussen, was mit den Daten geschieht. Für etwaige Datenschutzverstöße durch Google ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. In Kenntnis dieses Umstands erklärt der Auftraggeber ausdrücklich sein Einverständnis mit der Übermittlung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten an Google.
2.9 Die Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie für die Lieferung und Herstellung von Vorlagen, Bildmaterial, Zeichnungen und Daten so- wie Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer alle, zur Durchführung des Auftrags benötigten Informationen, zugänglich zu machen.
3.2 Erhält der Auftraggeber im Zusammenhang mit der beauftragten Dienstleistung Zugangsdaten oder Zugangscodes von Dritten (bspw. Google), so hat er diese unverzüglich und vollständig an den Auftragnehmer weiterzuleiten. Unterlässt der Auftraggeber die Weiterleitung/Zugänglichmachung der benötigten Daten, so kann der Auftragnehmer seiner vertraglichen Leistungsplicht nicht nachkommen. Der Leistungsanspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber entfällt in diesen Fällen nicht.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Schaltung „Local Listing“
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erstellt aus den Angaben des Auftraggebers ein Unternehmensprofil des Unternehmens des Auftraggebers. Dieses enthält insbesondere den Firmennamen, die Adresse, Telefon- und Faxnummern sowie – falls vorhanden - die URL des Unternehmens und eine Mailadresse. Logos, Fotos, Videos, sowie ein Unternehmenstext werden in das Unternehmensprofil integriert, soweit diese vom Auftraggeber bereitgestellt werden (dies kann auch durch die Erlaubnis erfolgen, Bilder und Texte von der Website des Auftraggebers zu verwenden). Das Unternehmensprofil wird je nach gebuchtem Paket auf möglichst vielen Portalen von Veröffentlichungspartnern, wie z.B. Online-Verzeichnisse, Suchmaschinen und Kartendienste eingetragen, wobei die Anzahl der Portale nicht garantiert werden kann. Der Auftraggeber kann nicht zwischen verschiedenen Veröffentlichungspartnern wählen - diese werden durch das gebuchte Paket vorgegeben. Das Unternehmensprofil wird von dem Auftragnehmer bestmöglich beobachtet und regelmäßig geprüft.
2.2 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte und Informationen, die für die Erstellung des Unternehmensprofils erforderlich sind, in dem von dem Auftragnehmer gewünschten Dateiformat, innerhalb der von dem Auftragnehmer hierfür genannten Frist zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm an den Auftragnehmer übergebenen Informationen korrekt und aktuell sind. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm an den Auftragnehmer übergebenen Inhalte und Informationen (insbesondere Logos, Bilder, Videos und Texte) frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle Änderungen, die für die Aktualität des Unternehmensprofils relevant sind, dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Standortinformationen und die Unternehmensbeschreibung sowie ggf. Premiuminhalte des Auftraggebers an die jeweiligen Veröffentlichungs- und Vertragspartner weiterzugeben.
2.4 Die Veröffentlichung der Standortinformationen bei den Veröffentlichungspartnern kann bis zu drei Monaten in Anspruch nehmen. Auf die Dauer hat der Auftragnehmer keinen Einfluss. Wird von einem Veröffentlichungspartner die Verifizierung der Standortinformationen verlangt, kann sich die Veröffentlichung um den Zeitraum verschieben, den der Auftraggeber zur Verifizierung benötigt. Es kann nicht garantiert werden, dass alle Standortinformationen von allen Veröffentlichungspartnern bekannt gemacht oder veröffentlicht werden. Darauf hat der Auftragnehmer keinen Einfluss.
2.5 Der erste Schaltungstag kann von dem zwischen den Parteien vereinbarten Datum abweichen, wenn der Auftraggeber die Zugangsdaten nicht rechtzeitig an den Auftragnehmer übersendet.
2.6 Der Auftragnehmer leitet den Eintrag, nach Freigabe (per Email) durch den Auftraggeber, an die Veröffentlichungspartner weiter und betreut ihn während der Vertragslaufzeit.
2.7 Nach dem Ende der Vertragslaufzeit wird das Unternehmensprofil nicht mehr überprüft und aktualisiert.
2.8 Der Auftragnehmer hat nach dem Ende des Vertrages keinen Einfluss auf die weitere Verwendung der Standortinformationen durch die Veröffentlichungspartner. Die Löschung der Standortinformationen kann von dem Auftragnehmer weder vorgenommen noch veranlasst werden. Die Änderung von Standortinformationen wird von dem Auftragnehmer veranlasst. Auf die Dauer bis zur Veröffentlichung der geänderten Informationen hat der Auftragnehmer keinen Einfluss. Im Sterbefall oder im Fall der Geschäftsaufgabe während der Vertragslaufzeit kann der Auftragnehmer die Löschung des Firmenprofils veranlassen. Auf die tatsächliche Löschung durch die Veröffentlichungs- und Vertragspartner hat der Auftragnehmer keinen Einfluss, sodass die Löschung von dem Auftragnehmer nicht gewährleistet werden kann.
2.9 Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld des Vertragsschlusses ausreichend über die Verwendung der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen informiert und ist sich bewusst, dass diese Informationen gegebenenfalls auch personenbezogene Daten umfassen. Ihm sind eventuelle Risiken der Veröffentlichung bekannt. Der Auftraggeber stimmt der Weitergabe und Verarbeitung des Unternehmensprofils, der hierfür verwendeten Daten und Informationen, sowie der Daten und Informationen, die zur Veröffentlichung erforderlich sind, an die Veröffentlichungs- und Vertragspartner zu.
2.10 Die Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie für die Lieferung und Herstellung von Vorlagen, Bildmaterial, Zeichnungen und Daten sowie Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer alle, zur Durchführung des Auftrags benötigten Informationen, zugänglich zu machen.
3.2 Erhält der Auftraggeber im Zusammenhang mit der beauftragten Dienstleistung Zugangsdaten oder Zugangscodes von Dritten (bspw. Google), so hat er diese unverzüglich und vollständig an den Auftragnehmer weiterzuleiten. Unterlässt der Auftraggeber die Weiterleitung/Zugänglichmachung der benötigten Daten, so kann der Auftragnehmer seiner vertraglichen Leistungsplicht nicht nachkommen. Der Leistungsanspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber entfällt in diesen Fällen nicht.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Schaltung Meinungsmeister
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber bei der GoLocal GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 94, 80339 München (im Folgenden „golocal“ genannt), zum Zwecke der Teilnahme des Auftraggebers am Bewertungssystem „Meinungsmeister“ von golocal Bewertungsprodukte bestellen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande.
2.2 Der Auftraggeber kann beim Auftragnehmer das Produkt „Meinungsmeister Tablet App“ buchen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die Dauer der Laufzeit des Produkts (mind. 24 Monate), kostenpflichtig ein Bewertungstablet zur Verfügung. Die Überlassung des Bewertungstablets erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Bewertung in das Bewertungssystem. Nach Ablauf der Laufzeit des Artikels geht das Bewertungstablet in das Eigentum des Auftraggebers über.
2.3 Der Auftraggeber kann beim Auftragnehmer das Produkt „Meinungsmeister App ohne Tablet“ buchen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die Dauer der Laufzeit des Produkts (mind. 24 Monate), eine Bewertungs-App zur Verfügung.
2.4 Die Laufzeit wird auf 24 Monate ab dem Vertragsdatum vereinbart, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vertraglich vereinbart ist. Der Auslieferungstag kann von dem zwischen den Parteien vereinbarten Datum abweichen.
2.5 Die Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie für die Lieferung und Herstellung von Vorlagen, Bildmaterial, Zeichnungen und Daten sowie Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Buchung des Produkts „Mitarbeiter-Turbo“ (Jobsuche über Google)
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber beim Internetsuchdienst Google™ Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (im Folgenden „Google™”) ein Benutzerkonto einrichten, welches von dem Auftragnehmer verwaltet wird. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande.
2.2 Der Auftragnehmer wird auf diesem Benutzerkonto Suchwörter für den Auftraggeber einbuchen, die sich ausschließlich auf die Rekrutierung neuer Mitarbeiter / -innen beziehen. Bei deren Eingabe in die Suchmaske und anschließender Suche durch Google™ können für den jeweiligen Nutzer sichtbare Anzeigetexte angezeigt werden.
2.3 Der Auftragnehmer wird auf der Grundlage der festgelegten Keywords Anzeigentexte entwerfen, die auf dem Benutzerkonto hinterlegt werden und die bei Eingabe der für den Auftraggeber hinterlegten Keywords auf der Webseite von Google™ erscheinen sollen. Die Anzeigentexte enthalten den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.
2.4 Der Auftragnehmer wird sich um eine bestmögliche Positionierung der Anzeigentexte bemühen. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird.
2.5 Der Auftragnehmer kann bei Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber gewählte geographische Ausrichtung (Radius) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.
2.6 Der Auftragnehmer wird bei Auftragsdurchführung die Option „weitgehend passende Keywords“ auf dem bei Google™ eingerichteten Benutzerkonto wählen, mit der der Erfolg einer Kampagne erhöht werden soll. Im Rahmen dieser Funktion schaltet Google™ die Anzeigen des Auftraggebers für relevante Varianten der angegebenen Keywords. Welche Keywords als „relevante Varianten“ anzusehen sind, wird allein durch Google™ bestimmt. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Auftraggeber mit Blick auf die Auswahl und Zusammenstellung der von Google™ im Rahmen dieser Option gewählten Keywords.
2.7 Der Auftraggeber erhält monatlich ein Reporting via E-Mail zugesandt, um so den Erfolg der Suchmaschinenwerbung nachvollziehen zu können. Auf Wunsch erhält er Lesezugriff in die bestellte Google-Ads-Kampagne. Das Vertragsverhältnis berechtigt den Auftraggeber nicht, nach Vertragsbeendigung die Herausgabe des Benutzerkontos bzw. der vom Auftragnehmer auf dem Benutzerkonto eingepflegten Daten zu verlangen.
2.8 Sofern das vom Auftraggeber beauftragte Budget in einem Monat nicht vollständig verbraucht wird, überträgt der Auftragnehmer das verbleibende Budget auf den Folgemonat. Verbleibt dem Auftraggeber noch unverbrauchtes Budget, so wird der Vertrag noch für längstens 6 Monate fortgeführt, damit das Budget verbraucht werden kann. Nach diesem Zeitraum gilt das Budget als aufgebraucht. Der erste Schaltungstag kann von dem zwischen den Parteien vereinbarten Datum abweichen, wenn der Besteller nicht rechtzeitig die Zugangsdaten an den Auftragnehmer übersendet.
2.9 Der Auftragnehmer richtet für den Auftraggeber unter einer Subdomain der URL der Webseite des Auftraggebers eine Landingpage (Webseite, auf die man durch Anklicken einer Werbeanzeige im Internet oder eines per E-Mail versendeten Links gelangt) ein. Diese Subdomain wird u.a. zur Messung der Erfolgskontrolle der Anzeige herangezogen.
2.10 Die Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie für die Lieferung und Herstellung von Vorlagen, Bildmaterial, Zeichnungen und Daten sowie Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Suchmaschinenoptimierung – SEO
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer übernimmt die Bearbeitung von Aufgaben der Suchmaschinenoptimierung (SEO) des Auftraggebers im Bereich der Onpage-Optimierung (z.B. Textoptimierung, Empfehlungen für technische Verbesserungen) und Offpage-Optimierung (außerhalb der zu optimierenden Webseite, z.B. durch Link-Building). Ziel der SEO-Aufgaben ist, die Bekanntheit der Webseite in Suchmaschinenergebnisseiten zu steigern. Die zu optimierende Webseite wird mit Beginn der Bearbeitung einem Standort-Audit unterzogen. Der Auftragnehmer schlägt dem Auftraggeber eine Liste von Suchbegriffen vor, für deren Optimierung die SEO-Aufgaben durchgeführt werden. Der Auftraggeber validiert diese Liste innerhalb einer angemessenen Frist.
2.2 Die Veröffentlichung und Positionierung der Webseite des Auftraggebers in den Ergebnissen der Suchmaschine liegt im alleinigen Ermessen und an den Kriterien des jeweiligen Suchmaschinenanbieters. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, bestimmte Ergebnisse auf Basis der durchgeführten SEO-Aufgaben zu erzielen. Der Auftragnehmer stellt im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung lediglich die Mittel zur Verbesserung der Bekanntheit der Webseite in Suchmaschinenergebnisseiten zur Verfügung.
2.3 Der Auftragnehmer ermöglicht dem Auftraggeber den Zugriff auf eine Auswertung, über das die Rankings der optimierten Suchbegriffe und die Arbeitshistorie des Auftragnehmers jederzeit abgerufen werden können.
2.4 Der Auftragnehmer kann Zugang zur zu optimierenden Webseite beim Auftraggeber beantragen. Erteilt der Auftraggeber den Zugang nicht, ist er verpflichtet, die von dem Auftragnehmer vorgeschlagenen Verbesserungen innerhalb einer angemessenen Frist anzuwenden. Kommen vom Auftraggeber beauftragte Dritte dessen Weisungen zur Anwendung der Verbesserungen nicht nach, kann die Zahlung der Leistung weder ausgesetzt noch bestritten werden.
2.5 Die Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie für die Lieferung und Herstellung von Vorlagen, Bildmaterial, Zeichnungen und Daten so- wie Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Erstellung eines Webshops
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer bietet verschiedene Leistungspakete zu Web-Shops an. Detailinfos zu den verschiedenen Leistungspaketen sind auf der Webseite des Auftragnehmers einsehbar und insbesondere für die Leistungsinhalte des Vertrages verbindlich.
2.2 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber während der Geltungsdauer dieser Vereinbarung ein Shopsystem und die damit verbundenen Dienste des Dienstleisters „MONOBUNT GmbH“ zur Verfügung. Der Auftragnehmer gewährleistet hierbei, dass der Webshop auf den letzten 2 Hauptversionen der folgenden Browser je Betriebssystem fehlerfrei dargestellt wird.
- Microsoft Windows: Chrome, Firefox, Edge
- MAC OSX: Chrome, Firefox, Safari
- IOS: Chrome, Safari und WebView
- Android (ab 4.5): Chrome, Firefox, Android Browser und WebView
2.3 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber, im Self Service, für die Geltungsdauer dieses Vertrages das einfache, nicht übertragbare und auf die Laufzeit beschränkte Recht ein, die Software zur Erstellung eines eigenen Webshops zu nutzen und diesen Webauftritt im Internet Dritten zugänglich zu machen.
2.4 Der Auftragnehmer behält alle Rechte an der Software des Shopsystems, insbesondere alle geistigen Eigentumsrechte, auch wenn der Kunde eigene Inhalte über die Software zur Wiedergabe auf seiner Webseite integriert. Durch den Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber werden keinerlei Rechte an geistigem Eigentum übertragen.
2.5 Falls der Dienstleister „MONOBUNT GmbH“ Software aus notwendigen Gründen ändern oder Teile entfernen muss, haftet der Auftragnehmer nicht für Daten- bzw. Darstellungsverluste im Shop des Kunden. Muss der Auftragnehmer, bzw. der beauftragte Dienstleister technische Maßnahmen zum Schutz des Shopsystems ergreifen, ist der Kunde nicht berechtigt diese zu entfernen oder zu umgehen.
2.6 Die Inhalte stehen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, für mindestens 24 Monate ab dem ersten Schaltungstag online zum Abruf bereit.
2.7 Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers stehen dem Auftragnehmer an dem zur Verfügung gestellten Shopsystem ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht zu.
2.8 Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung der von ihm zu entrichtenden Vergütung in Verzug, ist der Auftragnehmer, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung unter Einräumung einer weiteren Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen nach Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, das Shopsystem zu sperren oder aber entgeltlich - unter Anrechnung auf die bestehende Restforderung des Auftraggebers - eigenständig zur Nutzung auf Dritte zu übertragen.
2.9 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für sämtliche Aktionen, die über seinen Webshop ausgeführt werden. Er verpflichtet sich, durch die Nutzung des Shopsystems nicht gegen geltende Rechtsvorschriften oder die Rechte Dritter zu verstoßen.
2.10 Für die für den Internetzugang notwendigen Hardware- und Softwarevoraussetzungen hat der Auftraggeber selbst auf eigene Kosten zu sorgen.
2.11 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Nutzung des Webshops oder Teilen hiervon, die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber seinen Webshop sowie die Leistungen des Auftragnehmers nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
- Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (sog. „Spamming/Mail-Bombing“)
- Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken ohne deren Einwilligung, es sei denn zu dem Dritten besteht eine Geschäftsbeziehung und es kann aufgrund objektiver Umstände berechtigterweise von einem mutmaßlichen Einverständnis des Dritten zu dem Empfang der Werbe-E-Mails ausgegangen werden
- das Fälschen von Mail- oder Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren, Trojanern oder anderem schädlichen Code (Malware)
- die Beeinträchtigung oder Verletzung der Privatsphäre Dritter
2.12 Eine Überwachung oder Überprüfung der publizierten Inhalte durch den Auftragnehmer findet nicht statt.
2.13 Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe eines Impressums nach den gesetzlichen Vorschriften auf seinem Webshop verpflichtet. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit bzw. Pflege des Impressums.
2.14 Der Auftraggeber ist verpflichtet den Nutzern/Besuchern des Webshops alle rechtlich nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen und leicht zugänglich zu machen. Dazu zählen unter anderem die Datenschutzerklärung, die Widerrufsbelehrung, die Nutzungsbedingungen sowie die Teilnahme oder Nichtteilnahme an einer Verbraucherschlichtung.
2.15 Beim Verkauf von Waren an Kunden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat der Auftraggeber die besonderen Vorschriften eigenständig zu beachten und einzuhalten.
2.16 Die Nutzung des Webshops erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit sowie auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Auftraggebers. Alle im technischen System gespeicherten Daten zur Bereitstellung des Webshops werden spätestens 60 Tage nach Beendigung des Vertrags gelöscht.
3. Übernahme von Inhalten/Domains nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
3.1 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist der Auftraggeber berechtigt, in seinem Eigentum stehende Inhalte, zu transferieren.
3.2 Der Auftraggeber hat das Recht eigene Bilder/Bilddateien und Webseitentexte übertragen zu bekommen. Ein Anspruch auf Übertragung von Quellcodes besteht nicht.
3.3 Bilder die vom Auftragnehmer lizensiert sind werden nicht transferiert, können aber vom Auftraggeber über den jeweiligen Lizenzgeber lizensiert werden.
3.4 Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen des Vertragsverhältnisses eine oder mehrere Domain(s) zur Verfügung gestellt und möchte der Auftraggeber bei Beendigung des Vertragsverhältnisses diese Domain(s) von einem anderen Provider oder anderswo als vom Auftragnehmer hosten lassen, so fällt für den Domaintransfer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 € an.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Websites
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1 Nach Eingang der Bestellung des Auftraggebers, sendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Begrüßungsschreiben zur Bestätigung der Auftragsannahme zu. Der Auftragnehmer vereinbart mit dem Auftraggeber für die Abstimmung des Designkonzeptes einen telefonischen Beratungstermin. Erreicht der Auftragnehmer den Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht, so versucht der Auftragnehmer den Auftraggeber in den folgenden fünf Werktagen per E-Mail erneut zu kontaktieren. Erfolgt hierauf keine Reaktion des Auftraggebers, erstellt der Auftragnehmer ein branchenübliches Website-Design und nutzt hierzu repräsentative Fotos aus einer Bilderdatenbank. Hierüber wird der Auftraggeber seitens des Auftragnehmers per E-Mail informiert. Kontaktiert der Auftraggeber den Auftragnehmer nachfolgend, können Inhalte nachgeliefert werden. Der Auftragnehmer sendet das erste Website-Konzept dem Auftraggeber per E-Mail mit einem Vorschaulink zu. Nach Fertigstellung der Website erhält der Kunde einen Link mit der Aufforderung, die Website für die Veröffentlichung freizugeben bzw. Änderungen mitzuteilen. Mit einer Bestellung eines Website-Pakets des Auftragnehmers hat der Auftraggeber einen Anspruch auf maximal zwei Designvorlagen und zwei Änderungsläufe seitens des Auftragnehmers. Erhält der Auftragnehmer innerhalb von zehn Werktagen keinerlei Rückmeldung vom Kunden, so erachtet der Auftragnehmer das Website-Konzept als freigegeben und veröffentlicht die Website. Wurde dem Auftragnehmer ein Autorisierungscode übermittelt, veröffentlicht der Auftragnehmer die Website auf der dazugehörigen Domain. Falls dem Auftragnehmer kein Autorisierungscode vorliegt, wird die Website auf einer temporären Domain aktiviert. In jedem Fall wird der Kunde hierüber seitens des Auftragnehmers per E-Mail informiert.
2.2 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber während der Geltungsdauer dieser Dienstleistungsvereinbarung eine gestaltete Website und die damit verbundenen Dienste zur Verfügung. Der Auftragnehmer gewährleistet hierbei, dass die Website auf den letzten 2 Hauptversionen der folgenden Browser je Betriebssystem fehlerfrei dargestellt wird.
-Microsoft Windows: Chrome, Firefox, Edge
-MAC OSX: Chrome, Firefox, Safari
-IOS: Chrome, Safari und WebView
-Android (ab 4.5): Chrome, Firefox, Android Browser und WebView
2.3 Der konkrete Leistungsumfang für die Erstellung von Websites ist auf der Webseite des Auftragnehmers einsehbar und nur wie dort dargestellt zu beziehen.
2.4 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber, im Self Service, für die Geltungsdauer dieses Vertrages das einfache, nicht übertragbare und auf die Laufzeit beschränkte Recht ein, die Software zur Erstellung eines eigenen Webauftritts zu nutzen und diesen Webauftritt im Internet Dritten zugänglich zu machen.
2.5 Der Auftragnehmer behält alle Rechte an der Software einschließlich der Webdesign-Vorlagen, insbesondere alle geistigen Eigentumsrechte, auch wenn der Kunde eigene Inhalte über die Software zur Wiedergabe auf seiner Website integriert. Durch den Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber werden keinerlei Rechte an geistigem Eigentum übertragen.
2.6 Falls der Auftragnehmer die Software aus notwendigen Gründen ändern oder Teile entfernen muss, haftet der Auftragnehmer nicht für Daten- bzw. Darstellungsverluste auf der Website des Auftraggebers. Muss der Auftragnehmer technische Maßnahmen zum Schutz der Software ergreifen, ist der Kunde nicht berechtigt diese zu entfernen oder zu umgehen.
2.7 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen, sie zu verleihen oder zu vermieten oder in anderer Form auf Dritte zu übertragen, oder zu ändern, zu übersetzen, Reverse Engineering zu betreiben, zu dekompilieren oder disassemblieren (Rückübersetzung von Maschinencodes in menschenlesbare Programmcodes), oder sonstige Derivate zu erstellen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Überlassung oder Einsichtnahme des Quellcodes der überlassenen Software besteht nicht.
2.8 Der Auftragnehmer vermittelt die Anmeldung und Registrierung von Wunschadressen im Internet als sogenannte Second-Level-Domain. Die nachfolgenden Regelungen gelten entsprechend, falls der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Wunschadresse im Internet als Subdomain unterhalb einer Second-Level-Domain zur Verfügung stellt.
2.9 Der Auftragnehmer betreut während der Geltungsdauer dieses Vertrags die von dem Auftraggeber über den Auftragnehmer angemeldeten und registrierten Domainnamen auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien und Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestellen.
2.10 Die Inhalte stehen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, für mindestens 24 Monate ab dem ersten Schaltungstag online zum Abruf bereit. Der erste Schaltungstag kann von dem zwischen den Parteien vereinbarten Datum abweichen, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig die Zugangsdaten an den Auftragnehmer übersendet.
2.11 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Auftragnehmer berechtigt, die dem Auftraggeber zugeordneten Domainnamen zu löschen bzw. die Löschung bei der jeweiligen Vergabestelle zu beauftragen, auch wenn von dem Auftraggeber ein Dritter als Nutzungsberechtigter mitgeteilt worden ist.
2.12 Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers stehen dem Auftragnehmer an dem zur Verfügung gestellten Domainnamen ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht zu.
2.13 Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung der von ihm zu entrichtenden Vergütung in Verzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger schriftlicher Ankündigung unter Einräumung einer weiteren Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen nach Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, den Domainnamen bei der zuständigen Vergabestelle löschen zu lassen oder aber entgeltlich - unter Anrechnung auf die bestehende Restforderung des Auftraggebers - eigenständig zur Nutzung auf Dritte zu übertragen.
2.14 Im Rahmen der Internetpräsenz inkl. Domain stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber zu bestimmten Produkten E- Mail-Accounts zur Verfügung.
2.15 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für sämtliche Aktionen, die über seinen E-Mail-Account ausgeführt werden. Er verpflichtet sich, durch die Nutzung seines E- Mail-Accounts nicht gegen geltende Rechtsvorschriften oder die Rechte Dritter zu verstoßen.
2.16 Für die für den Internetzugang notwendigen Hardware- und Softwarevoraussetzungen hat der Auftraggeber selbst auf eigene Kosten zu sorgen.
2.17 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Nutzung der Websites oder Teilen hiervon, die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber die Internetpräsenz sowie Leistungen des Auftragnehmers nicht für rechtwidrige, insbesondere folgende Handlungen einzusetzen:
- Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (sog. „Spamming/Mail-Bombing“)
- Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken ohne deren Einwilligung, es sei denn zu dem Dritten besteht eine Geschäftsbeziehung und es kann aufgrund objektiver Umstände berechtigterweise von einem mutmaßlichen Einverständnis des Dritten zu dem Empfang der Werbe-E-Mails ausgegangen werden
- das Fälschen von Mail- oder Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren, Trojanern oder anderem schädlichen Code (Malware)
- die Beeinträchtigung oder Verletzung der Privatsphäre Dritter
2.18 Eine Überwachung oder Überprüfung der publizierten Inhalte durch den Auftragnehmer findet nicht statt.
2.19 Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe eines Impressums nach den gesetzlichen Vorschriften auf seinen Websites verpflichtet. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit bzw. Pflege des Impressums.
2.20 Die Nutzung der Websites erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit sowie auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Auftraggebers.
2.21 Alle im technischen System gespeicherten Daten zur Bereitstellung der Internetpräsenz werden spätestens 60 Tage nach Beendigung des Vertrags gelöscht.
2.22 Die Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie für die Lieferung und Herstellung von Vorlagen, Bildmaterial, Zeichnungen und Daten sowie Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
3. Übernahme von Inhalten/Domains nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
3.1 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist der Auftraggeber berechtigt, in seinem Eigentum stehende Inhalte, zu transferieren.
3.2 Der Auftraggeber hat das Recht eigene Bilder/Bilddateien und Webseitentexte in einer Archivdatei übertragen zu bekommen. Ein Anspruch auf Übertragung von Quellcodes besteht nicht.
3.3 Bilder die vom Auftragnehmer lizensiert sind werden nicht transferiert, können aber vom Auftraggeber über den jeweiligen Lizenzgeber lizensiert werden.
3.4 Eine Sicherung des Email-Postfachs hat der Auftraggeber vor Beendigung des Vertragsverhältnisses selbstständig zu erstellen.
3.5 Möchte der Auftraggeber bei Beendigung des Vertragsverhältnisses seine Domain(s) von einem anderen Provider oder anderswo als vom Auftragnehmer hosten lassen, so fällt für den Domaintransfer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 € an.
Besondere Geschäftsbedingungen für das Produkt „Ratgeber“
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erstellt einen suchmaschinenoptimierten Beitrag (Ratgeber bzw. Interview) für den Auftraggeber.
2.2 Der Auftragnehmer formuliert einen Beitrag zu einem vorher mit dem Auftraggeber abgestimmten Thema.
2.3 Der Auftragnehmer optimiert den Beitrag, um eine bestmögliche Positionierung im Google-Suchmaschinenranking zu erzielen. Eine bestimmte Positionierung in den Google-Suchmaschinenergebnissen wird nicht garantiert.
2.4 Nach Erstellung des Beitrags wird der Auftraggeber über die Fertigstellung des Beitrags informiert. Dem Auftraggeber werden nach der Mitteilung über die Erstellung 7 Tage zur Äußerung von Änderungswünschen eingeräumt. Werden innerhalb der 7 Tage keine Änderungswünsche geäußert, so gilt die vertraglich vereinbarte Leistung als abgenommen und der Beitrag wird onlinegestellt.
2.5 Der Beitrag wird auf eine vom Auftragnehmer festgelegte Website/Unterseite auf einem bestehenden Ratgeberportal des Auftragnehmers geladen und verlinkt von dort (unter anderem) auf die Auftraggeber-Website. Anschließend hat der Auftraggeber die Möglichkeit von seiner eigenen Website auf den Beitrag zu verlinken. Der Auftragnehmer hat das Recht den Beitrag auch mit anderen Portalen und Websites zu verlinken.
2.6 Nachträgliche Änderungen an den Inhalten der Beiträge sind grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch der Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
2.7 Nach Ende der Vertragslaufzeit werden alle Informationen zum Auftraggeber aus dem jeweiligen Beitrag entfernt und der Beitrag unter Umständen gelöscht.
2.8 Alle Nutzungsrechte an Texten, Bildern und etwaiger SEO-Programmierung verbleiben nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat kein Recht die erstellten Beiträge zu kopieren, zu speichern oder eigenständig zu veröffentlichen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3. Haftung
3.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die bereitgestellten Inhalte (Texte / Bilder / sonstige Inhalte) nicht gegen deutsches oder europäisches Recht verstoßen. Weiter hat er dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebenen Verlinkungen nicht zu rechtswidrigen Inhalten führen.
3.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle zur Verfügung gestellten Bilder/Texte/Werke frei von Rechten Dritter sind und alle erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden.
3.3 Der Auftraggeber haftet allein für rechtswidrige Inhalte sowie für Inhalte welche, auf Wunsch des Auftraggebers, in dem Beitrag verlinkt werden. Weiter haftet der Auftraggeber für Verstöße gegen das Urheberrecht oder das Fehlen erforderlicher Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Bildern und Texten.
Besondere Geschäftsbedingungen für Gewerbeeinträge auf dem Portal „nebenan.de“
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer legt im Namen des Auftraggebers einen oder mehrere Gewerbeeinträge auf dem Portal „nebenan.de“ an. Weiter betreut der Auftragnehmer den bzw. die Gewerbeeinträge während der Vertragslaufzeit. Einzelheiten zu den gebuchten Leistungen sind dem Bestellformular zu entnehmen.
2.2 Das Portal „nebenan.de“ ist ein Service der Good Hood GmbH, Köpenicker Straße 154, 10997 Berlin. Der Auftragnehmer und die Good Hood Service GmbH sind keine rechtlich verbundenen Unternehmen. Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande.
2.3 Gewerbeeinträge auf dem Portal „nebenan.de“ dienen der Sichtbarkeit in dem jeweiligen Viertel / der jeweiligen Nachbarschaft und können zur Präsentation der eigenen Leistungen und Angebote genutzt werden.
2.4 Die Einträge werden mit den Kontaktdaten des Auftraggeber-Unternehmens gefüllt. Darüber hinaus können das Logo, ein Titelbild, Öffnungszeiten und weitere Informationen zu dem Eintrag hinzugefügt werden. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten und versichert, dass alle Logos und Fotos frei von Rechten Dritter sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt die vom Auftraggeber übermittelten Daten und Materialien richtlinienkonform anzupassen. Für etwaige Verletzungen der Rechte Dritter durch die Nutzung der Logos und/oder Fotos haftet ausschließlich der Auftraggeber.
2.5 Der Auftragnehmer erstellt (falls die Leistung gebucht ist) einen oder mehrere, vom Kunden anzuliefernde, Beiträge (Mitteilungen, Angebote oder Veranstaltungen). Sofern gebucht, wird der Gewerbeeintrag des Auftraggebers im Gewerbeverzeichnis des Portals bevorzugt angezeigt/gelistet.
2.6 Bucht der Auftraggeber das AddOn „Beitragsservice“, so erstellt der Auftragnehmer binnen eines Jahres eine vereinbarte Zahl redaktioneller Beiträge zur Veröffentlichung im Namen des Gewerbeeintrags des Auftraggebers.
2.7 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Zugangsdaten zu dem Postfach des Gewerbeeintrags auf nebenan.de zur Verfügung. Für die Pflege des Postfachs und die Beantwortung von Kundenanfragen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Eine Betreuung des Postfachs durch den Auftragnehmer findet nicht statt.
2.8 Für Störungen und oder technische Mängel an dem Service „nebenan.de“ haftet der Auftragnehmer nur soweit er mindestens fahrlässig für die Störung bzw. den technischen Mangel verantwortlich ist. Für die Verfügbarkeit des Service „nebenan.de“ ist allein die Good Hood Service GmbH verantwortlich.
2.9 Die Nutzungsbedingungen (für gewerbliche Nutzer) des Service „nebenan.de“ sind zu beachten. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Inhalte und Beiträge des Eintrags / der Einträge weder gegen deutsches oder europäisches Recht noch gegen die Nutzungsbedingungen des Service „nebenan.de“ verstoßen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Einrichtung des nebenan.de-Gewerbeeintrags vollumfänglich mitzuwirken, insbesondere zu veröffentlichende Texte und Bilder spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Welcome-Mail dem Auftragnehmer unaufgefordert und im von Auftragnehmer vorgegebenen Format zu liefern, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
3.2 Der Auftraggeber hat bei der Gestaltung von Beiträgen im Rahmen des AddOns "Beitragsservice" aktiv mitzuwirken. Art des Beitrags und wesentliche inhaltliche Informationen (z.B. Rahmendaten von Events, Bilder, Preise) hat der Auftraggeber ordnungsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet das Impressum sowie die Datenschutzerklärung des/der Gewerbeeinträge selbstständig zu pflegen und für die Rechtmäßigkeit sowie inhaltliche Richtigkeit Sorge zu tragen.
3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte in den/die Gewerbeeinträge einzustellen oder unter Nutzung des/der Gewerbeeinträge zu verbreiten.
3.5. Der Auftraggeber hat Änderungen jeglicher relevanter Daten dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
3.6 Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer, soweit erforderlich, alle benötigten Nutzungsrechte an geschützten Daten und Inhalten ein.
4. Haftung
Der Auftraggeber allein haftet für Inhalte des/der Gewerbeeinträge sowie für die Verletzung fremder Rechte und die Inhalte der in seinem Gewerbeeintrag verlinkten Websites.
5. Leistungszeitraum und Beendigung des Vertragsverhältnisses
5.1 Laufzeiten und Kündigungsfristen sind dem Bestellformular bzw. der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Angaben oder gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers oder dessen Gehilfen gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Übernahme der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
5.3 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses findet eine Betreuung seitens des Auftragnehmers nicht mehr statt.
-Stand Mai 2022-